AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Energiekostenoptimierung

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Energiekostenoptimierung 
RokaEnergy
1. Präambel: Was zeichnet RokaEnergy aus?
EasyVU ist der Brancheninsider aus der Energiewirtschaft und stellt mit der Marke RokaEnergy das Knowhow rund um alle Energiekostenanteile zur Verfügung. 
1.1. Unternehmen
RokaEnergy ist eine Dienstleistungsmarke der EasyVU UG (haftungsbeschränkt), Lortzingstr. 70, 40724 Hilden, Geschäftsführer: Tchavdar Staikov, E-Mail: info@easyvu.de, Registergericht: Amtsgericht Langenfeld (Rheinland), HRB 79541, USt-ID: 135/5721/1676. 
1.2. Angebotsgebiet
EasyVU richtet seine Dienstleistung an Kunden im deutschen Raum, d.h. mit Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland.
1.3. Vertragsgegenstand
EasyVU bietet diverse Hinweise auf Einsparpotenziale rund um das Thema Energiekosten an. Dabei werden sämtliche Kostenbestandteile der Strom- und Gaskosten kontinuierlich geprüft und Optimierungen dem Kunden aufgezeigt. Dazu gehören die Tarifempfehlungen von Energiekosten auf Basis fairer Angebote, eine einfache Abwicklung und Unterstützung des Anbieterwechsels, sowie die transparente Verwaltung Ihrer Energieverträge. Darüber hinaus bewertet EasyVU das Netznutzungsverhalten der Kunden und zeigt Optimierungen der Netznutzungskosten auf und betreut bzw. berät bei der Umsetzung der Optimierungsvorschläge. Ebenfalls werden bei Steuern und Umlagen Einsparpotenziale analysiert und entsprechende Handlungsoptionen aufgezeigt. Zusätzlich werden Kosteneinsparungen durch einen potenziellen Messstellenwechsel dargestellt.
2. Umfang der AGBs: Was sind Bestandteile der vorliegenden Regelungen?
2.1. Geltung unserer AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen akzeptiert werden und gelten ausschließlich.
2.2. Dienstleistungsumfang
EasyVU tritt als Vermittler zu Energielieferanten auf und ist nicht deren Anbieter oder Leistungserbringer. Die Dienstleistung von EasyVU beinhaltet Abschluss, Kündigung und Änderung von Laufzeitverträgen sowie deren kontinuierliche Betreuung und Verwaltung inklusive der Optimierung von Netznutzungskosten, Steuern und Abgaben sowie Messstellenbetriebskosten.
2.3. Verhältnis zum Anbieter des Laufzeitvertrages
Bei Abschluss von Laufzeitverträgen der Energieanbieter gelten die Vertragsbedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Das direkte Vertragsverhältnis besteht stets zwischen dem Anbieter eines Laufzeitvertrages als Leistungserbringer und Ihnen als Kunde.
3. Leistungsspektrum: Was enthält die Dienstleistung von RokaEnergy?
3.1. Faire und optimale Angebotsübersichten
EasyVU stellt Ihnen unverbindliche Empfehlungen und Angebote für faire und transparente Tarif- und Anbieterkonditionen in den Bereichen Strom und Gas zur Verfügung. Dabei werden Bonusregelungen und Vorauszahlungsangebote i.d.R. aussortiert und dem Kunden wird ein möglichst vollständiger Überblick über die aktuelle Situation auf dem Markt dargestellt. EasyVU stellt dem Kunden umfassende Informationen zur Unterstützung zur Entscheidungsfindung zur Verfügung. 
3.2. Individuelle Angebotsauswahl
In enger Abstimmung mit dem Kunden stellt EasyVU ein individuelles Angebotspaket zur Verfügung. Diese Empfehlungen werden nach bestem Wissen und Gewissen anhand von Kundenpräferenzen, den Tarifkonditionen und -preisen, der Zuverlässigkeit von Anbietern anhand von Kundenbewertungen und Beschwerden sowie unserer Expertise und Erfahrungen zusammengestellt. Dabei können beispielsweise auch ökologische oder regionale Angebote berücksichtigt werden.
3.3. Annahme des Anbieterwechsels für Energie
EasyVU tritt als Vermittler zum Anbieterwechsel für den Kunden auf, zu dem der Kunde EasyVU gemäß Ziffer 4 bevollmächtigt. Dazu übermittelt der Kunde die Vollmacht der EasyVU. Erst mit Bestätigung des jeweiligen Anbieters gilt das Vertragsangebot als verbindlich angenommen, zu den vom Anbieter bestätigten Tarif- und Vertragsbedingungen sowie dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.4. Vertragsänderungen
EasyVU führt Vertragsänderungen durch, zu denen der Kunde die Beauftragung erteilt hat. Dazu gehören Kündigungsvorgänge, Vertrags- und Tarifänderungen, Maßnahmen zur Lösung von Problemen im Wechselvorgang und sonstige Mitteilungen, zu denen sich EasyVU im Auftrag und Namen des Kunden mit dem Anbieter in Verbindung setzt.
3.5. Vertragsverwaltung
EasyVU verwaltet die jeweiligen Kundenverträge auch nach dem Wechselvorgang.

Dazu wird eine E-Mail Kennung für den Kunden eingerichtet, um die Anbieterkommunikation zu gewährleisten und zu ermöglichen. Darüber hinaus werden Online-Zugang der Energieanbieter und Netzbetreiber mit dem System der EasyVU verbunden, damit der Vertragsstatus sowie weitere Vertragsbestandteile automatisiert erfasst werden können. Der Kunde räumt EasyVU das Recht ein, auf diverse Vertragsdaten, die notwendig sind, um die Energiekostenoptimierung zu realisieren, zuzugreifen. 

Der Kunde kann die Vollmacht an EasyVU jederzeit schriftlich widerrufen. Mit dem Widerruf kann EasyVU nicht mehr gewährleisten, dass eine Kostenoptimierung erfolgen kann und der Kunde ist ab diesem Zeitpunkt selbst verantwortlich, auf Kündigungsfristen zu achten und Tarifoptimierungen vorzunehmen.
3.6. Datenbereitstellung
Der Kunde stellt EasyVU proaktiv alle erforderlichen Daten zu seiner Energiebelieferung innerhalb von spätestens 14 Tagen nach Erhalt zur Verfügung. Im Falle, dass Fristen Dritter eingehalten werden müssen (z.B. die Kündigungsfrist des bisherigen Lieferanten) leitet der Kunde die Informationen unverzüglich weiter. Preisänderungsschreiben müssen unverzüglich an EasyVU weitergeleitet werden. Alle Informationen müssen an check@roka.energy gesendet werden.
3.7. Netznutzungsoptimierung
EasyVU erstellt im Rahmen der Dienstleistung dem Kunden ein mögliches Einsparpotenzial zur Verfügung, welches er durch ein zu veränderndes Nutzungsverhalten (z.B. Veränderung der Leistungsspitze) realisieren kann. Hierbei unterstützt EasyVU den Kunden bei der Umsetzung und Überwachung der notwendigen Maßnahmen.
3.8. Steuern und Umlagen
Auch bei der Optimierung gesetzlicher Abgaben zeigt EasyVU dem Kunden Einsparpotenziale auf. Dabei werden die gesetzlich zulässigen Möglichkeiten untersucht und die relevanten und möglichen Kosteneinsparungen aufgezeigt.
3.9. Messstellenbetrieb
Durch den optionalen Wechsel des Messstellenbetriebs zeigt EasyVU dem Kunden individuell Kosteneinsparungen im Bereich Messung und Zählung von Energieverbräuchen auf und unterstützt bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen.
3.10. Rechnungsprüfung
EasyVU prüft die bisherigen Energiekostenrechnungen des Kunden auf Richtigkeit. Sofern diese fehlerhaft sind, unterstützt EasyVU den Kunden bei der Korrektur gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner.

3.11. Onlineportalzugang beim neuen Lieferanten
Nach erfolgreich durchgeführtem Anbieterwechsel wird EasyVU beim neuen Lieferanten einen Zugang zu dessen Online-Portal schaffen. Speziell zu diesem Zweck wird EasyVU für den Kunden eine neue Email-Adresse generieren und ein Zugangspasswort vergeben. Diese Informationen werden dann dem Kunden zur Verfügung gestellt. So haben sowohl der Kunde als auch EasyVU Zugriff auf alle relevanten Informationen des Anbieters wie z.B. die Vertragsdaten, Zählerstände, Abrechnungen oder Informationen zu etwaigen Preiserhöhungen.
 4. Vollmacht: Bevollmächtigung der EasyVU?
4.1. Umfang der Vollmacht
Zur Wahrnehmung der Kundeninteressen sowie zu wirksamen Vertragsabschlüssen und -änderungen benötigt EasyVU nachfolgende Bevollmächtigungen vom Kunden. Diese haben bis zum Widerruf des Kunden Gültigkeit.
• Abschluss, Widerruf bzw. Kündigung und Änderung von Verträgen im Namen des Kunden 
• Einsichtnahme und Speicherung der beim Anbieter und Betreiber hinterlegten Wechsel- und Vertragsdaten 
• Kommunikation mit dem Netzbetreiber, Lieferant, Messstellenbetreiber und Steuerberater, um Vertragsinformationen, Energierechnungen und Lastgangdaten zu erhalten und Vertragsänderungen im Auftrag und Namen des Kunden abzuschließen
• Erteilung von Vollmachten an Anbieter und Erfüllungsgehilfen, die im Rahmen des Anbieterwechsels erforderlich sind
4.2. Kündigung der Vollmacht
Der Kunde hat jederzeit das Recht, EasyVU die erteilten Vollmachten mit Wirkung für die Zukunft schriftlich zu entziehen und damit zugleich die eingeräumten Zugriffsrechte auf seine Informationen zu entziehen. Der Kunde ist dann für etwaige Vertragsoptimierungen allein verantwortlich.

Die Kündigung der Vollmacht muss EasyVU in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) zugehen. Mit dem Entzug der Vollmacht erklärt der Kunde, dass er das Dienstleistungsangebot der EasyVU ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in Anspruch nehmen möchten.
5. Nutzungsrechte: Wer darf RokaEnergy in Anspruch nehmen?
5.1. Eigenbedarf
Privatpersonen oder Unternehmen dürfen die Dienstleistung der EasyVU nur zu Eigenbedarfszwecken in Anspruch nehmen. Jeder Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen sowie missbräuchliche Nutzung dieser AGBs berechtigt EasyVU, das Nutzungsrecht ohne vorherige Mitteilung zu entziehen und sich entsprechende rechtliche Schritte vorzubehalten.
5.2. Nutzerpflichten 
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Kunden mitgeteilten Daten und der daraus resultierenden Entscheidungen ist der Kunde verantwortlich. Bei Angaben, die den Anschein haben unwahr oder unvollständig zu sein, behält EasyVU sich den Ausschluss zur weiteren Bearbeitung vor.
Bei den, vom Kunden an EasyVU, zur Verfügung gestellten Vertragsunterlagen ist der Kunde verpflichtet auf die Richtigkeit der Angaben zu achten und diese zu prüfen. Vor allem trägt der Kunde die Verantwortung, dass die korrekte Angabe der Kunden- und Zählernummer sowie der passenden Angabe des Vertragsinhabers gemacht worden ist. Bei Fehlern oder Änderungen liegt es in der Verantwortung des Kunden, EasyVU unverzüglich darüber zu informieren, damit die Korrektur der Daten beim Anbieter erfolgen kann.
Wichtige Vertragsvorgänge (vor allem Belieferungstermine, Preiserhöhungen, Tarifänderungen) seitens des Anbieters, die postalisch oder telefonisch mitgeteilt werden, müssen rechtzeitig durch den Kunden an EasyVU weitergegeben werden, damit die erforderlichen Maßnahmen erfolgen können.

Bei Änderungen (wie z.B. Umzug, Bankverbindung, Zählertausch oder ähnliches) liegt es in der Verantwortung des Kunden, EasyVU darauf frühzeitig hinzuweisen.

Bei Widerruf oder Kündigung, die der Kunde selber direkt gegenüber dem Anbieter ausspricht, liegt es in der Verantwortung des Kunden, EasyVU darauf hinzuweisen, um dies bei künftigen Optimierungen entsprechend berücksichtigen zu können. Sofern der Kunde im Rahmen des Widerrufs bzw. der Kündigung auch gegenüber EasyVU keine weitere Unterstützung wünscht, muss der Kunde dies explizit auch gegenüber EasyVU schriftlich mitteilen. Andernfalls geht EasyVU davon aus, dass der Kunde auch weiterhin eine Betreuung seiner Verträge durch EasyVU wünscht und wird diese im Rahmen der Dienstleistung gemäß der in Ziffer 4 erteilten Vollmacht weiter vornehmen.

6. Kommunikation: Wie funktioniert der Austausch zwischen dem Kunden und RokaEnergy?
6.1. Kommunikation per E-Mail
Die Dienstleistung erfolgt im Wesentlichen per Mail oder/und online. EasyVU sendet dem Kunden Tarifempfehlungen per E-Mail zu. Anstehende Tarifoptimierungen werden ebenfalls per E-Mail mitgeteilt. Zudem teilt EasyVU dem Kunden per E-Mail mit, welche wesentliche Informationen fehlen oder falls Unterstützung im Rahmen eines Wechsels bzw. einer Tarifoptimierung erforderlich sind. Durch die Nutzung von EasyVU stimmt der Kunde zu, Mitteilungen an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse zu senden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass dieser über die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist.
6.2. Kommunikation per Telefon
Durch die Nutzung von EasyVU stimmt der Kunde zu, zur Erbringung der Dienstleistung telefonisch Kontakt aufnehmen zu dürfen.
6.3. Kommunikation via WhatsApp
Es gelten die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise von WhatsApp. Der Austausch von Informationen mit EasyVU via WhatsApp dient ausschließlich allgemeinen, rechtsgeschäftlich nicht relevanten Informationszwecken und ersetzt in keiner Form eine persönliche Beratung. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (wie Angebote, Verträge oder Vertragsänderungen) werden seitens EasyVU über WhatsApp nur mit Einverständnis des Kunden abgegeben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies auf diesem Kommunikationsweg nur so möglich ist. Sollten Sie über WhatsApp vertrauensvolle Daten übermitteln, dann tun Sie das auf Ihre eigene Verantwortung hin. Sollten Sie über den Messenger-Dienst WhatsApp Kontakt mit uns aufnehmen, übermitteln Sie uns damit automatisch ihre Mobilnummer. Ihre Mobilnummer wird Ihren Kundendaten nicht zugeordnet, nicht gespeichert und auch nicht für weitere Kontaktaufnahmen durch EasyVU genutzt. Die übermittelten Informationen behandeln wir gemäß unseren Datenschutzbestimmungen. Darüber hinaus können Daten auf Servern von WhatsApp Inc. gespeichert werden, die nicht dem europäischen Datenschutzrecht unterliegen. Übermitteln Sie deshalb keine vertraulichen Informationen wie z.B. Ihre Bankverbindung.
7. Gewährleistung: Welchen Umfang bietet die Dienstleistung der RokaEnergy?
7.1. Keine Garantie für Angaben der Anbieter
EasyVU stellt im Rahmen der Dienstleistung diverse Informationen von Energielieferanten, Netzbetreibern, Messstellenbetreibern und weiteren Akteuren dem Kunden zur Verfügung. Trotz höchster Sorgfalt seitens EasyVU kann es bei der Erfassung und Bereitstellung dieser Informationen zu Fehlern kommen. Es liegt mit in der Verantwortung des Kunden, diese Informationen anhand der Angaben des jeweiligen Anbieters zu überprüfen.
7.2. Keine Garantie auf Vollständigkeit
Es ist unser Bestreben, soweit unter technischen sowie praktischen Gegebenheiten möglich, alle verfügbaren Tarife zu berücksichtigen. Wir zeigen Ihnen dabei bewusst auch Tarife von Anbietern an, von denen wir im Wechselfall keine Provision erhalten, um Ihnen eine freie Entscheidungswahl zu bieten. Aufgrund der hohen Zahl an verfügbaren Tarifen kann es dazu kommen, dass einzelne Tarife bzw. Anbieter nicht enthalten sind. Zudem schließen wir einzelne Anbieter und Tarife, die sich wiederholt als unzuverlässig bzw. unseriös herausgestellt haben, bewusst von unseren Tarifempfehlungen aus, um so für einen möglichst reibungslosen Anbieterwechsel sowie Vertragsverlauf zu sorgen.
7.3. Mitwirkung bei Kündigung und Vertragswechsel
EasyVU wird die notwendigen Kundendaten und Unterlagen unverzüglich an den betreffenden Anbieter weiterleiten. Aufgrund von unvollständiger oder unklarer Datenlage sowie technischer Gegebenheiten, die außerhalb des Einflusses von EasyVU liegen, kann nicht immer gewährleistet werden, dass die Informationen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Bei kurzfristigen Kündigungsterminen wird EasyVU größte Anstrengungen unternehmen, für eine fristgerechte Umsetzung zu sorgen. Dabei liegt es in der Verantwortung des Kunden, EasyVU aktiv zur Einhaltung der Fristen zu unterstützen. 
7.4. Haftungsausschluss
EasyVU haftet nicht für fehlerhafte oder unvollständige Kundenangaben, durch die ein Vertrag nicht zustande kommt.

Ebenfalls haftet EasyVU nicht für fehlerhafte oder fehlende Angaben von Energielieferanten, Netzbetreibern, Messstellenbetreibern oder sonstigen Akteuren, die mit der Dienstleistung in Verbindung stehen.
7.5. Haftungsbeschränkung
Für die Dienstleistungen haftet EasyVU, gleich aus welchem rechtlichen Grund, nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit (Personenschäden).
8. Provisionsmodell: Wie finanziert sich RokaEnergy
8.1 Dienstleistungsentgelt gegenüber Privatkunden
Für die Dienstleistung zur Energiekostenoptimierung erhält EasyVU zum Beginn eine Dienstleistungspauschale in Höhe von einmalig 99 EUR (netto) pro Zähler. Diese kann entfallen, wenn dies schriftlich zwischen dem jeweiligen Kunden und EasyVU vereinbart wird. Darüber hinaus fallen keine weiteren Kosten (gleich welches Leistungspaket vgl. Punkt 3) seitens EasyVU für den Kunden an.
8.2 Dienstleistungsentgelt gegenüber Gewerbekunden
Für die Dienstleistung zur Energiekostenoptimierung erhält EasyVU zum Beginn eine Dienstleistungspauschale in Höhe von einmalig 
99 EUR (netto) pro Zähler. Diese kann entfallen, wenn dies schriftlich zwischen dem jeweiligen Kunden und EasyVU vereinbart wird. Darüber hinaus fallen keine weiteren Kosten (gleich welches Leistungspaket vgl. Punkt 3) seitens EasyVU für den Kunden an.
8.3 Vermittlungsprovisionen
Für die Dienstleistung zur Energiekostenoptimierung erhält EasyVU gegebenenfalls eine Provisionszahlung vom jeweiligen Energielieferanten. Diese wird (weder von EasyVU noch vom jeweiligen Vertragspartner) nicht separat an den Kunden berechnet und ist in den optimierten Energiekosten bereits enthalten.
9. Datenschutz: Was tut EasyVU für die Sicherheit meiner Daten?
Die EasyVU nimmt den Schutz Ihrer Kundendaten sehr wichtig. Die Datenschutzerklärung, welche bei der Dienstleistung der EasyVU verwendet wird, findet entsprechende Anwendung.
10. Widerrufsrecht: Wie lange darf ich vom Vertrag zurücktreten?
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

10.1 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie das Angebot der EasyVU angenommen haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns 

EasyVU UG (haftungsbeschränkt)
Lortzingstr. 70
40724 Hilden
Deutschland

Tel: 02103/978-0949
E-Mail: check@roka.energy

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, WhatsApp oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

10.2 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden wir die angestrebte Energiekostenoptimierung stoppen und alle evtl. bis dahin begonnenen Optimierungsmaßnahmen rückgängig machen. Mit dem Widerruf ziehen Sie gleichzeitig Ihre evtl. bereits erteilten Vollmachten für die Abwicklung der Energiekostenoptimierung sowie für die Verwendung Ihres SEPA-Mandates wieder zurück.

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